Bei chronischen Krankheiten der Bronchien und des Lungenparenchyms sowie bei Brustfellschwarten richtet sich der GdS vor allem nach der klinischen Symptomatik mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand. Außerdem sind die Einschränkung der Lungenfunktion, die Folgeerscheinungen an anderen Organsystemen (z. B. Cor pulmonale) und bei allergisch bedingten Krankheiten auch die Vermeidbarkeit der Allergene zu berücksichtigen.
ohne Funktionsstörungen verheilt, je nach Ausdehnung des Defektes
Rippendefekte mit Brustfellschwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung
bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung
Brustfellverwachsungen und -schwarten
ohne wesentliche Funktionsstörung
Fremdkörper im Lungengewebe oder in der Brustkorbwand
reaktionslos eingeheilt
als eigenständige Krankheiten – ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion,
leichte Form (symptomfreie Intervalle über mehrere Monate, wenig Husten, geringer Auswurf)
schwere Form (fast kontinuierlich ausgiebiger Husten und Auswurf, häufige akute Schübe)
Pneumokoniosen (z. B. Silikose, Asbestose) ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion
geringen Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z. B. forsches Gehen [5–6 km/h], mittelschwere körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich
mittleren Grades
das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazierengehen [3–4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit); statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz
schweren Grades
Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe; statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz
ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im Allgemeinen zwei Jahre); während dieser Zeit ist ein GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdS selbst bei günstigem Heilungsverlauf unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression nicht niedriger als 70 zu bewerten.
Nach Entfernung eines malignen Lungentumors oder eines Bronchialtumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdS während dieser Zeit
bei Einschränkung der Lungenfunktion mittleren bis schweren Grades
Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen
Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen
Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle
Eine dauernde Einschränkung der Lungenfunktion ist zusätzlich zu berücksichtigen.
geringen Grades
(Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen, keine dauernde Einschränkung der Atemfunktion, nicht mehr als sechs Wochen Bronchitis im Jahr)
mittleren Grades
(Hyperreagibilität mit häufigeren und/oder schweren Anfällen, leichte bis mittelgradige ständige Einschränkung der Atemfunktion, etwa 2 bis 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
schweren Grades
(Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle, schwere Beeinträchtigung der Atemfunktion, mehr als 3 Monate kontinuierliche Bronchitis im Jahr)
ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung
mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung
bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung
Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z. B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Tuberkulöse Pleuritis
Der GdS richtet sich nach den Folgeerscheinungen.
Lungentuberkulose
ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd)
nicht ansteckungsfähig
ohne Einschränkung der Lungenfunktion
sonst je nach Einschränkung der Lungenfunktion.
Der GdS richtet sich nach der Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und nach den Auswirkungen an den verschiedenen Organen.
Bei chronischem Verlauf mit klinischen Aktivitätszeichen und Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ist ohne Funktionseinschränkung von betroffenen Organen ein GdS von 30 anzunehmen.